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31.10.2022
Tipps

Mit dem "Altweibersommer" in die Winterreifenpflicht

Der Winter kommt bestimmt und so auch die Winterreifenpflicht ab 1. November. Was man bei der Winterreifenpflicht beachten muss und weitere winterliche Tipps, Tricks und Regelungen rund um die Bereifung erfahren Sie in diesem Newsbeitrag.

Schneefahrbahn Winterreifen

Die Winterreifenpflicht gilt im Zeitraum vom 1. November bis 15. April für alle PKW und LKW mit höchstzulässigem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t. Aber Achtung: nur bei WINTERLICHEN FAHRVERHÄLTNISSEN, also nur wenn’s wirklich mal schneit, eine Schneefahrbahn, Schneematsch oder Glätte Programm sind. Wichtig ist dann, dass auf allen 4 Rädern Winterreifen angebracht sind, sonst kann es teuer - oder noch schlimmer - gefährlich werden.

Wie erkenne ich Winterreifen?

Alle Winterreifen sind mit der Aufschrift „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ und/oder einem Schneeflockenzeichen versehen.

Eine Alternative zu den Winterreifen sind die Ganzjahresreifen. Die dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie eine solche Kennzeichnung haben. Kennzeichnung für Spezialreifen sind „ET“, „ML“ oder „MPT“. Von dem Kauf von Ganzjahresreifen wird jedoch abgeraten, da sie auf nasser Fahrbahn nicht überzeugen und sich auf trockener Fahrbahn kaum besser verhalten als Winterreifen.


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Neben den Sommer-, Winter- und Ganzjahresreifen, gibt es auch noch die Spike-Reifen, auch genannt „Spikes“. Wer sich für Spikereifen entscheidet, muss darüber am Heck mit einem entsprechenden Aufkleber hinweisen. Die Verwendung von Spikes ist zwischen 1. Juni und 30. September untersagt.

Welche Bereifung für Ihren PKW und Standort am besten ist, erfahren Sie in Ihrem PIA-Betrieb.

Was tun, wenn der Winter einbricht und man noch keine Winterbereifung am PKW hat?

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Es gibt eine Alternative: Schneeketten auf Sommerreifen. Diese muss man auf mindestens zwei Antriebsrädern anbringen, aber nur dann, wenn die Fahrbahn nicht beschädigt werden kann und die Straße eine zusammenhängende oder nicht nennenswert unterbrochene Schnee- oder Eisschicht aufweist. Schneit es, aber die Straße ist frei, darf man keine Schneeketten an den Sommerreifen anbringen und das Auto muss stehen bleiben.

Von der Verwendung von Schneeketten mit der Sommerbereifung raten wir aber ab. Schneeketten sind für die Winterbereifung gedacht und können die Sommerreifen und besonders die eleganten Leichtmetallfelgen beschädigen. Auch das Fahrverhalten ändert sich: der Bremsweg wird länger, wodurch auch die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden darf. Außerdem erkennen viele Assistenzsysteme die Schneeketten nicht, wodurch sie nicht mehr richtig funktionieren können und abgeschaltet werden müssen. Weitere Infos zu den Assistenzsysteme und Schneeketten finden Sie im Handbuch Ihres Fahrzeuges. Also: Schneeketten und Sommerreifen nur in Notsituationen verwenden. Außerdem sind die Schneeketten sehr laut, besonders, wenn man verbotenerweise auf Asphalt fährt.

Schneekettenpflicht in Österreich? - Jein.

Eine flächendeckende Schneekettenpflicht in Österreich kann ausgerufen werden, wenn extreme Fahrbedingungen herrschen. Erst dann müssen Schneeketten mitgeführt werden. Ansonsten ist es nur Pflicht, wenn man auf gekennzeichnete Straßen, meist Passstraßen, unterwegs ist. Achtung: Viele Reiserouten führen über Passstraßen, bei denen oft Schneekettenpflicht herrscht. Da heißt es dann Schneeketten einpacken.

Wann brauche ich neue Winterreifen?

Das Servicepersonal in Ihrem PIA Betrieb berät Sie gerne vor ihrem Räderwechseltermin, wenn Sie eine neue Bereifung benötigen. Dennoch ist es wichtig zu wissen, wann man die Reifen wechseln muss. Winterreifen darf die Mindestprofiltiefe von 4 mm bei Radialreifen und 5 mm bei Diagonalreifen nicht unterschritten werden.

Die abgefahrenen Winterreifen dürfen nach der Wintersaison noch als Sommerreifen benutzt werden, sofern diese mindestens eine Profiltiefe von 1,6mm aufweisen. Umgekehrt ist das leider nicht möglich. Bei winterlichen Verhältnissen dürfen ausschließlich dafür zugelassene Reifen verwendet werden.

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Good to know:

-          Auch für Leichtrakftfahrzeuge, sogenannte Microcars, gilt die Winterreifenpflicht.

-          Probe- und Überstellungsfahrten sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen.


Hier finden Sie weitere interessante Fakten zu der Winterreifenpflicht.


Fahren Sie schon mit Winterreifen? Falls nicht, vereinbaren Sie noch heute online in Ihrem carLOG-Konto einen Termin zum Räderwechsel in Ihrem Porsche Inter Auto Betrieb. 


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